Informationen zum Masern-Infektionsschutzgesetz

Liebe Eltern,

wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, wird an den Schulen ab 2021 eine Masern-Nachweispflicht erforderlich. Dies gilt für alle neuen Schüler, aber auch für alle Schüler, die bereits als Schüler an der Schule angemeldet sind. Hierzu benötigt die Schule bis zum Jahre 2021 die Vorlage eines Auszuges aus dem Impfbuch oder einen ärztlichen Nachweis.

Ausführliche Informationen finden Sie in den folgenden Downloads:

Ausfüllbogen:  Anlage 5 Dokumentationshilfe Impfnachweis

Anleitung zum Impfpass: Anlage 6 Anleitung Impfpassüberprüfung

Ausführliche Elterninformation vom Ministerium: Anlage 7 Info Eltern

 

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